Startseite  - Kontakt  - Impressum
 
 
 
Gegenstrom
 

Satzung

Satzung

§ 1              Name und Sitz

Der Verein führt den Namen

Bürgerverein Gegenstrom

Neunkirchen am Sand

und hat seinen Sitz in Neunkirchen am Sand. Die Postanschrift ist die des jeweiligen ersten Vorsitzenden. Über einen Eintrag in das Vereinsregister entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 2                   Geschäftsjahr

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3              Ziel und Zweck

  • Ziel und Zweck des Vereins ist es, die Gesundheit, die Lebensqualität und die natürlichen Umweltbedingungen für die Bürger im Gemeindegebiet Neunkirchen am Sand zu erhalten,
  • eine für Mensch und Natur gleichermaßen verträgliche und nachhaltige Energiewende zu unterstützen
  • die Zerstörung unserer Landschaft zu verhindern

Ergänzend dazu siehe § 9 Satz 5

§ 4              Organe des Vereins

Vereinsorgane sind:

a)      der Vorstand (§ 5)

b)      die Mitgliederversammlung (§ 6)

c)      die Beiräte (§ 7)

§ 5             Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus:

 

a) dem 1. Vorsitzenden,​ Vorstand gem. § 26 BGB

b) dem 2. Vorsitzenden, ​Vorstand gem. § 26 BGB

c) dem Kassier

d) dem Schriftführer

e) zwei Beisitzern

f) dem Presse- und Öffentlichkeitsbeauftragten.

Der Vorstand gem. § 26 BGB führt die Geschäfte des Vereins. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom 1. oder 2. Vorsitzenden jeweils mit Alleinvertretungsberechtigung vertreten. Im Innenverhältnis gilt: Rechtshandlungen, die den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 500.-- Euro im Einzelfall verpflichten, sind unter dem Namen des Vereins von beiden Vorsitzenden bzw. von einem der Vorsitzenden sowie einem weiteren Vorstandsmitglied zu genehmigen. Über diese Geschäfte ist zuvor ein Beschluss des Vorstandes in einer ordentlichen Vorstandssitzung oder, wenn Eile geboten ist, im Umlaufverfahren per email herbeizuführen.

 

2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wahl ist für jedes Vorstandsmitglied getrennt durchzuführen. Bis zur Wahl eines neuen Vorstandes bleibt der alte Vorstand im Amt.

 

3. Aufgaben des Vorstandes sind die Führung des Vereins, die Vertretung des Vereins nach außen, die Ausführung von Vereinsbeschlüssen, die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Einberufung der Mitgliederversammlung.

 

4. Beschlüsse des Vorstandes werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Der Vorstand ist nur beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind.

 

5. Vorstandssitzungen werden mit einer Frist von 1 Woche schriftlich oder per Email unter Bekanntgabe der Tagesordnung und zu beschließender Punkte einberufen.

§ 6              Mitgliederversammlung

 

1. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einmal pro Kalenderjahr einberufen, wobei den Mitgliedern die Tagesordnung mitzuteilen ist. Die Einladung muss spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin schriftlich oder per Email erfolgen.

 

2. Der Vorstand ist verpflichtet, binnen eines Monats eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn dies von einem Drittel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks schriftlich verlangt wird.

 

3. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen  beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, mit Ausnahme  der Beschlüsse über die Auflösung des Vereins, über die Billigung des Ausschlusses von Mitgliedern und von Satzungsänderungen. Hierfür ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

 

4. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind in ein Protokollbuch aufzunehmen.

 

5. Zur Überprüfung der Kassen- und Buchführung werden von der Mitgliederversammlung zwei Kassenprüfer auf die Dauer von jeweils 2 Jahren gewählt. Die Prüfung findet jährlich statt. Über das Ergebnis ist der Mitgliederversammlung zu berichten. Die Kassenprüfer dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein.

 

§ 7              Beiräte

 

Die Mitgliederversammlung kann die Benennung von bis zu 4 Beiräten auf Antrag des Vorstands mit einfacher Mehrheit beschließen.

 

§ 8​     Mitgliedsbeiträge

 

Von den Mitgliedern werden jährliche Beiträge erhoben. Die Höhe des Mindestbeitrages sowie dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.

 

§ 9              Mittelverwendung

 

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine kommerziellen oder eigenwirtschaftlichen Ziele. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten für ihre Aktivitäten keine Entlohnung oder sonstige Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abschrift „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

§ 10              Mitgliedschaft

 

Vereinsmitglieder können natürliche und juristische Personen werden. Minderjährige bedürfen der Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

 

§ 11              Beendigung der Mitgliedschaft

 

1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod des Mitglieds, Austritt oder Ausschluss.

 

2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand. Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr, in dem der Austritt erfolgt, ist in voller Höhe zu entrichten.

 

3. Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat. Dem Mitglied muss vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

 

  

§ 12              Auflösung

 

Der Verein endet durch Auflösung. Das bei Auflösung vorhandene Vermögen wird durch Mehrheitsbeschluss des Vorstands einem gemeinnützigen Zweck zugeführt.

 

Das Original der Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 5. Mai 2014 vorgelesen und mit nachfolgenden Unterschriften bestätigt.

Neunkirchen am Sand, den 5. Mai 2014